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Sehr geehrte Damen und Herren!

Ähnlich der COVID-19-Prämie, wie es sie in den Jahren 2020 und 2021 gegeben hat, wurde für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, für die Jahre 2022 und 2023 ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Teuerungsprämie auszubezahlen.

Die steuerfreie Teuerungsprämie beträgt bis zu € 3.000,-- jährlich pro Mitarbeiter und ist zur Gänze abgabenfrei, sowohl für den Dienstnehmer als auch für den Dienstgeber.

Dabei sind jedoch folgende Einschränkungen zu beachten:
  • Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzungen nur für € 2.000,-- pro Jahr. Die restlichen € 1.000,-- können nur dann abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (Kollektivvertrag, rechtsgültige Betriebsvereinbarung) erfolgt.
  • Der Höchstbetrag von € 3.000,-- gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämien und Mitarbeiterbeteiligungen.
  • Es muss sich um Prämien handeln, die zusätzlich ausbezahlt und nicht üblicherweise ohnehin gewährt werden. Es darf daher keine „normale“ jährliche Prämie in eine Teuerungsprämie umgewandelt werden.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine Teuerungsprämie auszahlen möchten, ersuchen wir um termingerechte Bekanntgabe bis spätestens

  • Dienstag, 22.11.2022 für eine Auszahlung im November
  • Dienstag, 13.12.2022 für eine Auszahlung im Dezember
Bitte bedenken Sie, dass im November die Weihnachtsremuneration ebenfalls fällig wird.


Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Lackner, CMC




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