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Sehr geehrte Damen und Herren!
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Wenn Sie derzeit die Site finanzonline.at öffnen, erscheint auf der Hauptseite folgender Hinweis:
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Diese „Vereinfachung“ betrifft vor allem natürliche Personen, die nicht zum Abführen einer Umsatzsteuer verpflichtet sind. Für alle anderen kann dies freiwillig erfolgen.
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Sie werden dazu beim ersten Login nach dem 5. Mai 2022 zur Festlegung eines eindeutigen Benutzernamens aufgefordert.
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In jenen Fällen, bei denen der Benutzername zwingend erforderlich ist, werden wir diesen für Sie festlegen und Sie schriftlich darüber informieren. Sie sind dann jederzeit in der Lage, mit diesem Benutzernamen in FinanzOnline einzusteigen.
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Weiters dürfen wir Sie informieren, dass die 2. Ausgabe 2022 unseres allseits beliebten Klientenmagazines online ist.
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und verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuelle Situation im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
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