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Sehr geehrte Damen und Herren!
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In unserem ersten Newsletter des Jahres 2022 dürfen wir Sie über folgende Themen informieren:
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Begünstigter Steuersatz von 5 %
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Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 % für die Gastronomie, die Hotellerie, die Kulturbranche sowie den Publikationsbereich war bis 31.12.2021 befristet und hat mit diesem Tag geendet.
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Ab 01.01.2022 gelten wieder die früheren Umsatzsteuersätze von 10 % und 20 %. Bitte nehmen Sie die erforderlichen Anpassungen in den Fakturierungsprogrammen und Registrierkassen vor.
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Registrierkassen-Jahresbeleg
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Die Prüfung und Übermittlung des Registrierkassen-Jahresbeleges für das Kalenderjahr 2021 muss bis spätestens 15.02.2022 erfolgen.
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Bitte übermitteln Sie uns den Jahresbeleg, damit dieser termingerecht elektronisch beim Bundesministerium für Finanzen eingebracht werden kann.
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Quasi in letzter Minute wurde kurz vor Weihnachten vom Nationalrat beschlossen, dass Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, bis 3.000 EUR pro Dienstnehmer steuerfrei sind.
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Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden. Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit. Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.
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Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
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Falls Sie an Ihre Mitarbeiter noch eine derartige Prämie zahlen möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 18. Februar 2022 mit. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt über die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
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Aufgrund des Lockdowns vom November/Dezember 2021 stehen den Unternehmen sowohl der Härtefallfonds als auch der Ausfallsbonus für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 wieder zur Verfügung, der Verlustersatz wurde ebenfalls bis März 2022 verlängert.
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Wie bereits seit Beginn der Corona-Pandemie erfolgreich praktiziert, werden wir auch weiterhin sämtliche für Sie in Frage kommenden Fördermechanismen nutzen und die entsprechenden Anträge einbringen.
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Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2022!
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Ulrike, Friedrich und Manuel Lackner
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